Das CRTI-B veroffentlicht am Dienstag, den 1. April 2025 auf seiner Website vier neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATVB) in einer Entwurfsfassung.

Da die CTGs noch nicht im Journal Officiel veröffentlicht wurden, sind sie im Gegensatz zu den bisher veröffentlichten CTGs noch nicht verbindlich. Sie spiegeln jedoch die Grundsätze des CRTI-B wider und können als vollwertige CTGs vollständig in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden. 

Die vier neuen CTGs sind:

  • CTG. 010. - Außenarbeiten: Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen (Randsteinen).
  • CTG. 026. – Vollholzparkett- und Holzpflasterarbeiten
  • CTG. 028. - Beschlagarbeiten
  • CTG. 038. - Vorgehängte hinterlüftete Fassadenarbeiten

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