Das CRTI-B ist stets dabei die veröffentlichten "technischen Vertragsbedingungen" an die Neuerungen der Baubranche und den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Das vereinbarte Ziel bleibt es weiterhin, dass die Vertragsklauseln den Erwartungen und der Praxis des Luxemburger Bausektors gerecht werden!
Aus diesem Grund hat das CRTI-B verschiedene Arbeitsgruppen ins Leben gerufen um zusammen mit den Experten des Ordre des Architectes et des Ingénieurs-Conseils, der Administration des Bâtiments Publics, der Fédération des Artisans, der Chambre des Métiers und dem Groupement des Entrepreneurs du Bâtiment et des Travaux Publics die verschiedenen Dokumente zu aktualisieren.
Wir sind heute froh mitteilen zu können, dass eine erste Serie an Aktualisierungen erfolgreich bestätigt und im Memorial publiziert werden konnte:
- Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (CTG. 020.)
- Fliesen- und Plattenarbeiten (CTG. 024.)
- Bodenbelagsarbeiten (CTG. 036.)
- Mittelspannungsanlagen (CTG. 052.)
- Niederspannungsanlagen (CTG. 053.)
Die neuen Dokumente können im Bereich Vertragsbedingungen CCG & CTG in deutsch und französisch heruntergeladen werden.
Wir erinnern daran, dass im Streitfall die französische Fassung gilt!
Diese Vertragsklauseln sind ab 14. August 2018 bindend!