Künftig können neue CTG oder Änderungen bestehender CTG zweimal jährlich über das MMTP beim Regierungsrat eingereicht werden. Gemäß dem beim CRTI-B angewandten Konsensprinzip werden die Dokumente, die zuvor vom MMTP, der OAI, der CdM, der FdA und der GdE sowie von den Ministerien für Wohnungsbau und Inneres validiert wurden, dem Regierungsrat in Form eines konsolidierten Textes vorgelegt.
Nach diesem Schritt und nach Stellungnahme des Staatsrates sowie der Berufskammern wird der konsolidierte Text – der die jeweils geltende Fassung sämtlicher CTG umfasst – per großherzoglicher Verordnung veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum jeder Version ermöglicht somit auch eine eindeutige Identifizierung der jeweils anwendbaren Fassung zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausschreibungsunterlagen.
Diese neue Vorgehensweise stärkt die Reaktionsfähigkeit gegenüber Weiterentwicklungen, die aus den Arbeiten der verschiedenen Arbeitsgruppen des CRTI-B hervorgehen.
Im Rahmen der ersten Umsetzung dieser Methodik wurden folgende CTG aktualisiert:
CTG 009 Kanalbauarbeiten / CTG 012 Maurerarbeiten / CTG 027 Tischler- und Ebenistenarbeiten / CTG 037 Verglasungsarbeiten / CTG 001 Gerüstarbeiten. Diese werden am Ende der Prozedur auf unserem Portal zur Verfügung stehen.


