Allgemeine technische Vertragsbedingungen CTG


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| CTG0 | Allgemeine technische Bedingungen für Bauarbeiten jeder Art | 30/10/2002 | 4 | |
| CTG001 | Gerüstarbeiten | 30/10/2002 | 2 | |
| CTG002 | Erdarbeiten | 15/01/2003 | 3 | |
| CTG009 | Rohrleitungsbau | 07/12/2007 | 4 | |
| CTG010 | Außenarbeiten: Pflasterdecken, Plattenbelage und Einfassungen (Ransteinen) | 01/04/2025 | 1 | |
| CTG011 | Fassadenarbeiten | 25/10/2002 | 2 | |
| CTG012 | Mauerwerksarbeiten | 02/10/2026 | 3 | |
| CTG013 | Betonarbeiten | 10/07/2007 | 6 | |
| CTG014 | Natursteinarbeiten | 24/04/2008 | 1 | |
| CTG016 | Zimmer- und Holzbauarbeiten | 25/05/2019 | 3 |
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, kurz CTG (clauses techniques générales), bilden eine gemeinsame technische Grundlage für Bauarbeiten in Luxemburg. Sie legen für die einzelnen Gewerke die Anforderungen an die Ausführung der Leistungen, die Materialien, die Ausführungsmethoden, die Prüfungen, die Aufmaß- und Abrechnungsgrundsätze, die Toleranzen sowie die Abnahmebedingungen fest. Damit schaffen sie einen klaren, kohärenten und gemeinsamen technischen Rahmen für Bauherren, Planer und Unternehmen.
Im öffentlichen Auftragswesen beruhen die CTG auf dem Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge in seiner geänderten Fassung. Artikel 51 Absatz 2 sieht vor, dass durch großherzogliche Verordnungen standardisierte besondere Vertragsbedingungen eingeführt und elektronisch veröffentlicht werden können. Auf dieser Grundlage schreibt Artikel 1 Absatz 4 der großherzoglichen Verordnung vom 24. März 2014 zur Einführung standardisierter besonderer Vertragsbedingungen im öffentlichen Auftragswesen deren Anwendung verbindlich vor. Die CTG bilden somit eine verbindliche Grundlage für die betreffenden öffentlichen Bauaufträge, gemäß den ministeriellen Verordnungen zur Einführung der standardisierten besonderen Vertragsbedingungen für die einzelnen Gewerke.
Die CTG werden in Abstimmung mit den Akteuren der Branche erarbeitet und berücksichtigen anerkannte Verfahren, Entwicklungen im Normungsbereich sowie die Besonderheiten der luxemburgischen Rahmenbedingungen. Seit dem 1. Januar 2026 können die CTG in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten bedarfsgerecht bis zu zweimal jährlich überarbeitet werden. Dieses neue Verfahren stützt sich insbesondere auf die Veröffentlichung einer konsolidierten Fassung sämtlicher geltenden CTG durch großherzogliche Verordnung. Dadurch soll der anwendbare Regelungsrahmen übersichtlicher werden und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Ausschreibung geltende Fassung leichter erkennbar sein.
Diese regelmäßige Aktualisierung ermöglicht es, technische Entwicklungen, neue regulatorische Anforderungen, Nachhaltigkeitsaspekte und die Bedürfnisse der Praxis schneller zu berücksichtigen. Mit den CTG trägt das CRTI-B dazu bei, die Bauqualität, die rechtliche und technische Sicherheit der Projekte sowie die Einheitlichkeit der Vorgehensweisen in der luxemburgischen Baubranche zu stärken.