Leitfaden zur Vorlage einer Preisanalyse

Die großherzogliche Verordnung vom 7. Juli 2003 zur Durchführung des Gesetzes vom 30. Juni 2003 über öffentliche Aufträge und zur Änderung des in Artikel 106 Nummer 10 des Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 vorgesehenen Schwellenwerts verlangt von den Bietern in bestimmten Fällen Preisanalysen, in denen die einzelnen Bestandteile der Selbstkostenberechnung ausgewiesen werden.
In der Praxis haben Unternehmen jedoch häufig Schwierigkeiten, diese Analysen nach den in Artikel 13 der genannten Verordnung festgelegten Kriterien zu erstellen. Zugleich ergeben sich für öffentliche Auftraggeber und Planer Schwierigkeiten bei der Bewertung dieser Preisanalysen.
Um das Verständnis der Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens zu erleichtern, hat das CRTI-B ein allgemeines Schema für die Vorlage einer Preisanalyse auf Grundlage der Selbstkostenrechnung erarbeitet.
Dieser Leitfaden dient Bauherren, Planern und Unternehmen als Hilfsmittel zur Erstellung beziehungsweise Bewertung von Preisanalysen.