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Allgemeine Vertragsbedingungen CCG

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CCG Clauses contractuelles17/10/201810.2
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Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, kurz CCG (clauses contractuelles générales), bilden das maßgebliche Vertragsdokument für öffentliche Bauaufträge. Sie legen die Regeln für das Verhältnis zwischen Bauherrn und Unternehmen fest, von der Angebotsabgabe bis zum Abschluss des Auftrags. Sie regeln insbesondere die Ausführungsmodalitäten, Fristen, Zahlungen, Leistungsänderungen, Abrechnungen, Vertragsstrafen, die Abnahme, Gewährleistungen und die Beilegung etwaiger Streitigkeiten.

Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie die allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Auftragswesens in einen unmittelbar auf Bauprojekte anwendbaren Handlungsrahmen übertragen. Bereits zu Beginn des Vergabeverfahrens legen sie die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten, die einzuhaltenden Verfahren und die vertraglichen Folgen der während der Ausführung getroffenen Entscheidungen fest. Damit zählen die CCG zu den wichtigsten Instrumenten für eine ordnungsgemäße administrative, finanzielle und vertragliche Abwicklung eines Bauauftrags.

Die CCG beruhen auf dem Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge in seiner geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 51 Absatz 2, der die Einführung standardisierter besonderer Vertragsbedingungen ermöglicht, sowie auf der zugehörigen großherzoglichen Verordnung vom 8. April 2018. Auf dieser Grundlage führt die ministerielle Verordnung vom 20. April 2018 die standardisierten besonderen Vertragsbedingungen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen ein, die für sämtliche öffentlichen Bauaufträge im Hochbau gelten. Diese Bestimmungen sind in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen und bilden die verbindliche vertragliche Grundlage für die betreffenden Aufträge.

Für Bauherren bieten die CCG einen verlässlichen Steuerungsrahmen, um die Auftragsausführung zu verfolgen, notwendige Anpassungen zu bearbeiten und Entscheidungen während des gesamten Projekts abzusichern. Für Planer und Projektmanager erleichtern sie die Vorbereitung der Unterlagen, die Beurteilung vertraglicher Sachverhalte und die Begleitung des Bauherrn während der Ausführung. Unternehmen erhalten mehr Klarheit über die Bedingungen, unter denen Bauleistungen beauftragt, ausgeführt, vergütet, geändert, geprüft und abgenommen werden.

Die CCG tragen somit dazu bei, die Vorhersehbarkeit der Auftragsabwicklung zu erhöhen und Unsicherheiten zu verringern, die zu Meinungsverschiedenheiten führen können. Durch gemeinsame und ausgewogene Regeln fördern sie eine transparentere Projektabwicklung, ein besseres Verständnis der Rechte und Pflichten jeder Vertragspartei sowie eine strukturiertere Lösung von Schwierigkeiten, die während der Bauausführung auftreten können.

Die CCG werden in Abstimmung zwischen den Vertretern der Bauherren, Planer und Unternehmen erarbeitet. Sie spiegeln damit den Auftrag des CRTI-B wider, ausgewogene Vertragsdokumente zu erstellen, die auf die luxemburgische Praxis abgestimmt und von der gesamten Branche nutzbar sind. Sie sind ein wesentliches Instrument, um das Vertrauen zwischen den Akteuren zu stärken, die Qualität öffentlicher Bauaufträge zu verbessern und eine effizientere und verlässlichere Durchführung von Bauprojekten zu unterstützen.